Vergolden statt verbrennen

Warum hat die EU die Verordnung erlassen?

Beim Fritieren, Braten und Backen von zucker- und stärkehaltigen Lebensmitteln entsteht Acrylamid, das von der WHO als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ eingestuft wurde. Bereits ab 120°C kann der Stoff in Lebensmitteln nachgewiesen werden, die Werte steigen ab 170-180°C sprunghaft an.

Wo findet man Acrylamid?

Lebensmittel, bei deren Zubereitung sich besonders oft Acrylamid bildet, sind Chips oder Pommes frites. Kinder nehmen dabei schätzungsweise doppelt so viel Acrylamid auf, wie Erwachsene.

Was bewirkt Acrylamid?

In Tierversuchen veränderte der Stoff das Erbgut, schädigte die Nerven und beeinträchtigte die Fortpflanzung.

Acrylamid ist also wahrscheinlich krebserregend und das ab dem ersten Mikrogramm im Körper. Daher müssen alle in der Lebensmittelbranche darauf achten, die Werte so gering wie möglich zu halten. Deswegen war die Pommes-Verordnung notwendig, die neue, niedrigere Grenzwerte vorschreibt und klare Vorgaben zur Verarbeitung bestimmter Zutaten gibt.

Beim Kochen daheim sollte man aber genauso darauf achten, dass die Temperaturen beim Fritieren und Braten nicht nicht über 150 C gehen. Je stärker Lebensmittel gebräunt sind, desto mehr Acrylamid ist darin enthalten. Deshalb sollte eine zu starke Bräunung vermieden werden.