Registrierungspflicht für Wertkarten

 

NEU AB SEPTEMBER:   Registrierungspflicht für Wertkarten

Ab 1.9.2019 ist laut Gesetz die Aufladung von Guthaben nur noch für registrierte Wertkarten möglich.

Hast du eine noch nicht registrierte Wertkarte in deinem Handy oder gar in deiner Alarmanlage, dann lasse sie schnell registrieren.
Das geht ganz problemlos bei einem Fachhändler, in einer Trafik, in einer Postfiliale oder ganz einfach online unter

https://www.wertkartenregistrierung.at/