GILT NUR FÜR DEUTSCHLAND
Der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. April 2021 aufgrund einer Klage von Verbraucherschützer/Innen die allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt, die das Schweigen des Kunden automatisch als Zustimmung werten.
Änderungen (Gebührenerhöhungen) – zum Nachteil der Kund/Innen – gelten nur, wenn sie bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wurden.
Die deutschen Verbraucherzentralen haben bereits Musterbriefe vorgefertigt, mit denen du die zu viel bezahlten Gebühren bis Anfang 2018 zurückfordern kannst.
Sollte dir nicht bekannt sein, wie hoch deine Gebühren waren, kannst du bei deiner Bank eine Entgeltaufstellung beantragen.
Sehr gut zusammengefasst zeigt der SWR-Bericht, wie man die Bankspesen zurückfordern kann.
Auf der Seite der Verbraucherzentrale findest du einen interaktiven Musterbrief. (Verbraucherzentrale gibt Tipps)
Da die Banken in Österreich ähnlich vorgehen, wäre es höchst an der Zeit, dass ein Verbraucherschutzverband eine ebensolche Klage einbringt. Ein ähnliches Urteil scheint mir möglich. Ich werde daher ein paar Mails mit diesem Vorschlag losschicken. Mal schauen, ob es was bringt.