Automatischer Steuerausgleich

 
 
Einen Steuerausgleich (ArbeitnehmerInnenveranlagung) beantragt man um zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzufordern.
Seit Juli 2017 kann dieser Steuerausgleich in vielen Fällen automatisch, also von Amts wegen, erfolgen.
Man muss selbst keine Steuererklärung abgeben, aber ein Guthaben wird automatisch auf das Bankkonto der Betroffenen überwiesen.
Parallel dazu bekommt man den daraus entstandenen Steuerbescheid zugeschickt.

Diese Möglichkeit wurde im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 eingeführt, damit vor allem Menschen mit geringem Einkommen oder Mindestpension ihre Steuergutschrift auf alle Fälle erhalten.