Familienbonus
Achtung Falle

 

 

ACHTUNG

Wenn du einen Steuerausgleich (Arbeitnehmer/Innenveranlagung) für 2019 beantragst und dein Familienbonus wurde bereits vom Arbeitgeber bei der Lohnverrechnung berücksichtigt, musst du ihn unbedingt nochmals beantragen – so merkwürdig das auch klingt!
Andernfalls droht die Rückzahlung, wie du aus dem unten abgebildeten Formular erkennst.

Da dieses Gesetz und seine Richtlinien insgesamt sehr umfangreich und kompliziert sind, hat das Finanzministerium mittlerweile auf seiner Homepage einen umfangreichen Fragen-Antwort-Katalog veröffentlicht. Hier findest du – hoffentlich – die Antworten auf deine weitergehenden Fragen.

Nähere Informationen erhältst du telefonisch bei der Arbeiterkammer unter 01/50165 1207.

 

 

Mit dem Formular L 1 beantragt man den Steuerausgleich.

Mit dem Beiblatt “L 1k” musst du den Familienbonus
noch einmal beantragen.

 

 

Was ist der Familienbonus ?

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, der den früher gültigen Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ersetzt.

Er muss explizit beantragt werden und kann monatlich über die Lohnverrechnung oder nachträglich über die Arbeitnehmer/Innenveranlagung (Steuerausgleich) in Anspruch genommen werden.

Höhe (Stand Februar 2020)

Bis zu einem Jahresbruttolohn von € 1.099,- bekommt man leider gar keinen Familienbonus.

Bei einem entsprechend hohen Gehalt kannst du aber bis zum 18. Geburtstag deines Kindes maximal € 1.500,00 pro Kind und Jahr in Anspruch nehmen, vorausgesetzt für das Kind wird Familienbeihilfe bezogen und es lebt in der EU, EWR oder der Schweiz. Welcher Betrag in deinem speziellen Fall zum Tragen kommt zeigt dir die genaue Tabelle der Arbeiterkammer.

Erläuterung der Tabelle:

  • Bis zu einem Jahreseinkommen von € 11.000 kann man keinen Familienbonus erhalten.
  • Bei einem Jahreseinkommen von € 12.600 erhält man durch den Familienbonus eine Negativsteuer von € 400 bei der Arbeitnehmer/Innenveranlagung. Ohne Familienbonus erhält man bei der Arbeitnehmer/Innenveranlagung keine Gutschrift.
  • Will jemand den Familienbonus für zwei Kinder voll erhalten, dann muss das Jahreseinkommen mindestens € 21.572 betragen.
  • Wenn das Jahreseinkommen unter € 14.000 liegt, dann ist sogar ein halber Familienbonus von € 750 nicht zur Gänze erhältlich.
  • Wer ein Jahreseinkommen von € 28.000 und keine weiteren Absetzmöglichkeiten hat, kann den vollen Familienbonus für drei Kinder sowie den halben für ein viertes Kind erhalten.