Datumsfalle !!!

 


01. 01. 20 oder doch besser 01. 01. 2020

Unseriöse Vertragspartner können dadurch Fristen verkürzen oder verlängern.
Wer also etwa einen Vertrag zur Schneeräumung am Gehsteig am 01.01.20 abgeschlossen und einen unseriösen Vertragspartner erwischt hat, der daraus den 01.01.2019 macht, kann schnell von Klagsforderungen bedroht sein.


Schriftstücke kopieren und aufheben – Datum ausschreiben

Dagegen kannst du dich schützen, indem du Kopien von allen Schriftstücken, die du unterschreibst, verlangst. Wenn das absolut unmöglich ist, dann kannst du zur Not auch ein Foto mit dem Handy machen.

Obwohl keine Pflicht besteht das Datum komplett auszuschreiben (TT.MM.2020), ist es doch ratsam in diesem Jahr besser mit vollem Datum zu unterschreiben.