Steuer sparen

 

Österreichische Steuerzahler haben fünf Jahre Zeit um ihren Steuerausgleich zu beantragen.
Am 31. Dezember 2019 läuft die Fünf-Jahres-Frist für die Antragstellung der Arbeitnehmerveranlagung 2014 aus. Es ist also der absolut  letzte Tag, an dem man zu viel bezahlte Steuern und nicht beantragte Absetzbeträge zurückfordern kann.

Es gibt die Möglichkeit dies von daheim per Mouseklick am PC zu machen. Aber bitte lass dir nicht Zeit bis zum letzten Tag, denn vielleicht brauchst du Bestätigungen über einbezahlte Spenden, geleistete Versicherungsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen oder andere absetzbare Beträge, und die müssen sicher erst aus diversen Ablagen zusammengetragen werden.

Arbeitnehmerveranlagung Formular für 2014

Da ich nicht weiß, welche Absetzbeträge du geltend machen kannst, habe ich für dich eine umfassende Auflistung von Steuerspartipps – wie so oft von der Arbeiterkammer zusammengestellt – vorbereitet.
Das Ganze gibt es natürlich auch als Broschüre zum downloaden.

Wenn du den Steuerausgleich online machst, kannst du dir – bevor du das Formular wirklich absendest – das Ergebnis ausrechnen lassen. Sollte es wider Erwarten zu einer Nachzahlung kommen, bist du nicht verpflichtet ihn abzuschicken.

Ich wünsche dir viel Erfolg beim Steuerausgleich und eine möglichst hohe Rückzahlung.