Steuer sparen

In Österreich haben Steuerzahler/Innen fünf Jahre Zeit um ihren Steuerausgleich zu beantragen.
Am 31. Dezember 2022 läuft die Fünf-Jahres-Frist für die Antragstellung der Arbeitnehmerveranlagung 2017 aus. Es ist also der absolut letzte Tag, an dem man zu viel bezahlte Steuern und nicht beantragte Absetzbeträge für dieses Jahr zurückfordern kann.
Natürlich kann man jetzt auch schon den Ausgleich für die Jahre 2018 bis 2021 beantragen.

Es gibt die Möglichkeit dies von daheim per Mausklick am PC zu machen. Aber bitte denke auch daran, dass du vielleicht Bestätigungen über einbezahlte Spenden, geleistete Versicherungsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen oder andere absetzbare Beträge brauchst.

Hier gehts zum  Antragsformular für 2017

Die Broschüre Steuerspartipps der Arbeiterkammer hat viele Antworten und Tipps für dich parat.

Vor dem Absenden des Antrages errechnet das Programm dein Ergebnis. Sollte dein Steuerausgleich den unwahrscheinlichen Fall einer Nachzahlung ergeben, dann bist du nicht verpflichtet den Antrag abzusenden.